Die MVK Hausratversicherung bietet individuellen Schutz, indem sie die Versicherungssumme flexibel anpasst und so Ihr Eigentum optimal absichert. Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen.
Die Versicherungssumme erhöht sich um den vereinbarten Vorsorgebetrag in Prozent.
Es gelten folgende Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag:
- Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme.
Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versicherungssumme bekannt. - Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
- Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax, Brief) widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem ihm die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
In der MVK Hausratversicherung gilt auch.
Es erhöht sich die Versicherungssumme auf einen Vorsorgebetrag von 30 %.