In der MVK Hausratversicherung trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Obliegenheiten
Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt.
Sachverständigenkosten
In der MVK Hausratversicherung werden bei einer Schadenhöhe über 5.000 Euro dem Versicherungsnehmer bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens die Sachverständigenkosten bis 7.500 Euro erstattet.