Die MVK Hausratversicherung bietet bei Wohnungswechsel neue Tarife an, um optimalen Schutz an die veränderten Wohnverhältnisse anzupassen. Es gelten mit Umzugsbeginn die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax, Brief) tun. Dafür hat er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer.
Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam.
Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.