Wie die MVK Versicherung in der Privathaftpflichtversicherung Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen absichert, zeigt dieser Abschnitt: Erfasst sind Schäden an gemieteten Räumen, an Grundstücken sowie an sonstigen geliehenen Sachen – in allen Tarifen enthalten.
- Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten, oder geliehenen Grundstücken: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt betrifft Schäden an Dingen, die man gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen hat. Dazu zählen gemietete Räume in Gebäuden, entsprechende Grundstücke sowie sonstige überlassene Sachen. Diese Leistungen sind in allen Tarifen enthalten.
Häufige Fragen
Sind Schäden an gemieteten Räumen versichert?
Ja, Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden sind in allen Tarifen enthalten.
Gilt der Schutz auch für geliehene Sachen?
Ja, Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen sind in allen Tarifen abgesichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024