Wann die MVK Versicherung in der Privathaftpflichtversicherung leistet, obwohl eigentlich eine Haftungsbeschränkung greift, zeigt dieser Abschnitt: Schäden durch deliktunfähige Kinder, bei Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie Gefälligkeitshandlungen sind in allen Tarifen abgesichert.
- Schäden durch deliktunfähige Kinder: in allen Tarifen enthalten.
- Versicherungsschutz auch bei Geistes- oder Bewusstseinsstörungen: in allen Tarifen enthalten.
- Gefälligkeitshandlungen: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt beschreibt Fälle, in denen normalerweise keine gesetzliche Haftung besteht, der Versicherer aber dennoch einspringt. Dazu zählen Schäden durch deliktunfähige Kinder, Schäden bei Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie Gefälligkeitshandlungen. Diese Leistungen sind in allen Tarifen enthalten.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch kleine Kinder?
Ja, Schäden durch deliktunfähige Kinder sind in allen Tarifen abgesichert.
Sind Gefälligkeitsschäden mitversichert?
Ja, Gefälligkeitshandlungen sind in allen Tarifen enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024