Wie lange die MVK Versicherung in ihrer Privathaftpflichtversicherung Auslandsaufenthalte absichert, klärt dieser Abschnitt: In Europa ist der Aufenthalt zeitlich unbegrenzt und außerhalb Europas bis zu fünf Jahren mitversichert, jeweils in allen Tarifen.
- Zeitlich unbegrenzter Auslandsaufenthalt in Europa: in allen Tarifen enthalten.
- Vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas bis zu fünf Jahren: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt regelt den Versicherungsschutz bei Aufenthalten im Ausland. Innerhalb Europas gilt der Schutz zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas ist ein vorübergehender Aufenthalt bis zu fünf Jahren abgesichert. Beide Leistungen sind in allen Tarifen enthalten.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich bei einem Aufenthalt in Europa versichert?
In Europa ist der Auslandsaufenthalt zeitlich unbegrenzt mitversichert, in allen Tarifen.
Gilt der Schutz auch außerhalb Europas?
Ja, ein vorübergehender Auslandsaufenthalt außerhalb Europas ist bis zu fünf Jahren abgesichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024