Bei der Hundehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG werden die Beiträge jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft und je nach Entwicklung der durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Haftpflichtversicherer angepasst. Steigt der Beitrag ohne bessere Leistung, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung. Werden die Beiträge nach Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet, findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe der Versicherungsleistungen. Der Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadenfälle.
Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den ermittelten Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung). Der veränderte Folgejahresbeitrag wird dem Versicherungsnehmer mit der nächsten Beitragsrechnung bekannt gegeben.
Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren Prozentsatz erhöht als denjenigen, den der Treuhänder jeweils für diese Jahre ermittelt hat, so darf der Versicherer den Folgejahresbeitrag nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der Durchschnitt seiner Schadenzahlungen nach seinen unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat. Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach der Treuhänder-Ermittlung ergeben würde.
Liegt die Veränderung unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann sich Jahr für Jahr ändern, weil ein unabhängiger Treuhänder prüft, wie sich die durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Haftpflichtversicherer entwickelt haben. Steigen die Kosten, darf der Versicherer den Beitrag anheben; sinken sie, muss er ihn senken. Liegt die Veränderung unter fünf Prozent, bleibt der Beitrag zunächst gleich. Wird der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz verbessert, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.
Häufige Fragen
Wer entscheidet, ob und wie stark sich mein Beitrag ändert?
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, um welchen Prozentsatz sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zugelassenen Haftpflichtversicherer gegenüber dem Vorjahr verändert hat. Nach diesem Prozentsatz richtet sich die Beitragsangleichung.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Ja. Wenn sich der Beitrag durch die Beitragsangleichung erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Wird der Beitrag auch bei kleinen Veränderungen angepasst?
Nein. Liegt die ermittelte Veränderung unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung wird jedoch in den folgenden Jahren berücksichtigt.
Habe ich auch bei einer höheren Versicherungssteuer ein Kündigungsrecht?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023