Wer bei der MVK Versicherung eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen möchte, findet in den Annahmerichtlinien die Bedingungen: versicherbar sind privat gehaltene, nicht als gefährlich eingestufte Hunde, 1 bis 4 Hunde sind versicherbar, und für Mischlinge sowie unbekannte Rassen gelten besondere Regeln.
- Versicherbar: privat gehaltene Hunde, die nicht als gefährlich im Sinne einer Verordnung/gesetzlichen Bestimmung eingestuft sind oder als Listenhund geführt werden (siehe Aufzählung „Nicht Versicherbare Rassen“) – in allen Tarifen.
- Anzahl versicherbarer Hunde: 1 bis 4 Hunde; bei mehreren Hunden und Versicherung nur eines Hundes müssen die anderen Hunde ebenfalls versichert sein – in allen Tarifen.
- Beitragsberechnung bei Mischlingen: die höher eingestufte Hunderassen-Gruppe ist ausschlaggebend für die Bestimmung des Beitrages – in allen Tarifen.
- Unbekannte Rassen: nur versicherbar, sofern im Antrag ausdrücklich bestätigt wird, dass der Hund nicht gefährlich im Sinne der Annahmerichtlinien ist – in allen Tarifen.
- Nicht versicherbare Rassen: Akbas, Alano Espanol, American Bulldog, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Bandog, Bordeaux-Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Carpatin, Chinesischer Kampfhund, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Estreta-Berghund, Fila Brasilerio, Kangal, Karabas, Karsthund, Kaukasischer Owtscharka, Komondor, Kraski Ovcar, Mastiff, Mastin de los Pirineos, Mastin Espanol, Matino Napoletano, Mioritic, Mittelasiatischer Owtscharka, Perro de Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit Bull Terrier, Podhalaner, Pyrenäenberghund, Rhodesian Ridgeback, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Sarplaninac, Staffordshire Bullterrier, Südrussischer Owtcharka, Tibetanischer Mastiff, Tornjak, Tosa Inu – in allen Tarifen ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert werden können privat gehaltene Hunde, die nicht als gefährlich gelten oder als Listenhund geführt werden. Es lassen sich 1 bis 4 Hunde absichern; besitzt man mehrere Hunde und versichert nur einen davon, müssen die übrigen ebenfalls versichert sein. Bei Mischlingen zählt die höher eingestufte Rassengruppe für den Beitrag, unbekannte Rassen nur mit ausdrücklicher Bestätigung der Ungefährlichkeit.
Häufige Fragen
Wie viele Hunde kann ich versichern?
Es können 1 bis 4 Hunde versichert werden. Besitzt man mehrere Hunde und versichert nur einen bei der MVK, müssen die anderen ebenfalls versichert sein.
Wie wird der Beitrag bei einem Mischling berechnet?
Bei Mischlingen ist die höher eingestufte Hunderassen-Gruppe ausschlaggebend für die Bestimmung des Beitrages.
Kann ich einen Hund mit unbekannter Rasse versichern?
Ja, sofern im Antrag ausdrücklich bestätigt wird, dass der Hund nicht gefährlich im Sinne der Annahmerichtlinien ist.
Welche Hunde sind nicht versicherbar?
Hunde, die als gefährlich im Sinne einer Verordnung/gesetzlichen Bestimmung eingestuft sind oder als Listenhund geführt werden, etwa die in der Liste nicht versicherbarer Rassen aufgeführten Rassen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hundehaftpflichtversicherung 2022