Bei der Hundehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts auch dann versichert, wenn sich das versicherte Risiko erhöht oder erweitert. Erhöht sich das Risiko allerdings durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen; ausgenommen bleiben zudem bestimmte versicherungspflichtige Fahrzeugrisiken.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers in den folgenden Fällen:
Versichert sind Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt jedoch nicht für:
- Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
- sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
Versichert sind außerdem Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Fälle, in denen sich das abgesicherte Risiko im Laufe der Zeit erhöht oder erweitert. Ausgenommen bleiben dabei versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie andere Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Steigt das Risiko durch neue oder geänderte Gesetze, kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht endet, wenn es nicht binnen eines Monats ab Kenntnis der Erhöhung genutzt wird.
Häufige Fragen
Sind spätere Erhöhungen oder Erweiterungen meines Risikos mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts ist auch bei Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos versichert. Ausgenommen sind allerdings versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Erhöht sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften, ist es grundsätzlich weiterhin versichert. Der Versicherer darf das Versicherungsverhältnis in diesem Fall jedoch mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange kann der Versicherer wegen einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung kündigen?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023