Wer bei der MVK Versicherung VVaG eine Hundehaftpflicht abschließt, ist als privater Hundehalter für die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten von Hunden zu privaten Zwecken abgesichert; auch ausgebildete und zertifizierte Blindenführ- oder Behindertenbegleithunde sind mitversichert, während die Haltung zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken sowie Jagdhunde mit bestehender Jagdhaftpflicht ausgenommen sind.
Versichert ist – im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Hundehalter. Sie bezieht sich auf das Halten von Hunden zu privaten Zwecken.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Bei Hundehaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter eines ausgebildeten und zertifizierten Blindenführ- oder Behindertenbegleithundes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht als privater Hundehalter beim Halten von Hunden zu privaten Zwecken. Wird ein Hund beruflich, betrieblich oder gewerblich gehalten, greifen diese Bestimmungen nicht. Für Jagdhunde besteht kein Schutz, wenn dafür bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Zusätzlich ist die Haftpflicht als Halter oder Hüter eines ausgebildeten und zertifizierten Blindenführ- oder Behindertenbegleithundes mitversichert.
Häufige Fragen
Für welche Art der Hundehaltung besteht der Versicherungsschutz?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Hundehalter aus dem Halten von Hunden zu privaten Zwecken.
Sind Jagdhunde durch diese Hundehaftpflicht abgedeckt?
Die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden ist nicht versichert, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Gilt der Schutz auch, wenn ich meinen Hund beruflich oder gewerblich halte?
Nein. Bei Hundehaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
Ist ein Blindenführ- oder Behindertenbegleithund mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter eines ausgebildeten und zertifizierten Blindenführ- oder Behindertenbegleithundes.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023