Bei der Hundehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist. Wichtig ist dabei, dass die Regelungen zur verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags vorbehalten bleiben und den Beginn beeinflussen können.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich an dem Datum, das im Versicherungsschein steht. Ob der Schutz tatsächlich wie geplant greift, hängt jedoch davon ab, dass der erste oder der einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten hierfür gesonderte Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Kann sich der Beginn des Schutzes verzögern?
Ja, der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich das Datum für den Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023