Wer mit der MVK Versicherung VVaG eine Hundehaftpflicht abschließt, findet in diesem Abschnitt, welche einzelnen Risiken zusätzlich abgesichert sind – etwa Umweltschäden, Abwässer, Mietsachschäden an privat genutzten Räumen und an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen bis 5.000.000 Euro je Versicherungsfall, Schäden im Ausland, reine Vermögensschäden, Deckschäden, Welpen bis 6 Monate, Hundedressur und sport sowie das Führen ohne Leine oder Maulkorb. Zugleich sind die dabei geltenden Grenzen und besonderen Ausschlüsse festgehalten.
Dieser Abschnitt regelt den Versicherungsschutz für einzelne Risiken, ihre Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit hier keine abweichenden Regelungen bestehen, gelten für die geregelten Risiken auch alle anderen Vertragsbestimmungen (zum Beispiel die Leistungen der Versicherung oder die Allgemeinen Ausschlüsse).
Allgemeines Umweltrisiko
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung. Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
Schäden nach dem Umweltschadensgesetz werden gesondert unter dem Besonderen Umweltrisiko behandelt.
Abwässer
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Schäden an gemieteten Räumen (Mietsachschäden)
Mietsachschäden sind Schäden an fremden Räumen, die der Versicherungsnehmer oder seine Bevollmächtigten oder Beauftragten gemietet haben, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen ist auf 5.000.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Fäkalien beruhen
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann
Schäden an beweglichen Sachen, die gemietet, geleast, geliehen, gepachtet oder verwahrt sind
Mitversichert ist – abweichend von den Allgemeinen Ausschlüssen – die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden an beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, geliehen, gepachtet oder verwahrt werden. Zu den beweglichen Sachen gehören auch Transportanhänger für Hunde und Hundeschlitten.
Die Versicherungssumme für diese Schäden ist auf 5.000.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt, maximal jedoch auf die im Versicherungsschein/in der Versicherungsbestätigung genannte Versicherungssumme, sofern diese niedriger ist.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Fäkalien beruhen
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten
- Schäden an Wertsachen. Als Wertsachen gelten Bargeld, Urkunden (einschließlich Sparbücher), Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände. Außerdem gehören alle Sachen aus Gold, Silber, Platin und Edelsteinen zu den Wertsachen
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann
Schäden im Ausland
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich dann, wenn diese:
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind, oder
- bei einem zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt in Europa bzw. bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb Europas bis zu fünf Jahren eingetreten sind
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Vermögensschäden
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen
- aus Vermittlungsgeschäften aller Art
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung
- aus Rationalisierung und Automatisierung
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch zum Beispiel von Geld, Wertpapieren und Wertsachen
- aus Schäden durch ständige Emissionen (zum Beispiel Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)
Deckschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt), die durch das versicherte Tier verursacht werden.
Mitversicherung von Welpen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Hundewelpen, soweit diese nicht älter als 6 Monate sind. Voraussetzung ist, dass die Welpen im Besitz des Versicherungsnehmers sind, beim Muttertier bleiben und das Muttertier über diesen Vertrag versichert ist.
Hundedressur und hundesportliche Veranstaltungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an einer Hundedressur und an hundesportlichen Veranstaltungen (zum Beispiel Agility), an Hundeschauen und aus der Teilnahme in einer Hundeschule.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern).
Führen ohne Leine/Maulkorb
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt erweitert den Schutz der Hundehaftpflicht auf viele einzelne Lebenssituationen und legt für jede davon Grenzen und Ausschlüsse fest. Versichert sind unter anderem Umwelt-, Abwasser- und Vermögensschäden, Schäden an gemieteten Räumen und geliehenen Sachen, Schäden im Ausland sowie Deckschäden, Welpen, Hundesport und das Führen ohne Leine oder Maulkorb. Für Miet- und Sachschäden gilt eine Höchstgrenze von 5.000.000 Euro je Versicherungsfall. Soweit hier nichts anderes geregelt ist, gelten auch die übrigen Vertragsbestimmungen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Schäden an gemieteten Räumen abgesichert?
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen ist auf 5.000.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt. Versichert sind dabei ausschließlich Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Sind Welpen automatisch mitversichert?
Ja, mitversichert sind Hundewelpen bis zu einem Alter von 6 Monaten. Voraussetzung ist, dass die Welpen im Besitz des Versicherungsnehmers sind, beim Muttertier bleiben und das Muttertier über diesen Vertrag versichert ist.
Besteht auch Schutz beim Führen des Hundes ohne Leine oder Maulkorb?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb ist mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei Schäden im Ausland?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: wenn der Schaden auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückgeht, oder bei einem zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt in Europa bzw. einem vorübergehenden Aufenthalt außerhalb Europas bis zu fünf Jahren. Die Leistungen erfolgen in Euro.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023