Wenn der Hund der MVK Versicherung VVaG im Rahmen der Hundehaftpflicht einen Umweltschaden verursacht, übernimmt der Versicherer öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach dem Umweltschadensgesetz – etwa bei Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen, Gewässern samt Grundwasser oder am Boden, sofern der Schaden plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig eingetreten ist. Der Schutz reicht bis 5.000.000 Euro und gilt auch im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- Schädigung des Bodens.
Versichert sind die den Versicherungsnehmer betreffenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG. Dies gilt, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags:
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind, oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne eine solche Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter. Dies gilt jedoch ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus die den Versicherungsnehmer betreffenden Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrags erfasst sind.
Ausland
Versichert sind die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle. Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffenden Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedsstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anforderungen oder Verfügungen abweichen, die dem Umweltschutz dienen.
Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden:
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen;
- für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
Versicherungssumme und Höchstersatzleistung
Die Versicherungssumme ist je Schadenereignis und Versicherungsjahr auf maximal 5.000.000 Euro begrenzt. Sie ist jedoch maximal auf die im Versicherungsschein/in der Versicherungsbestätigung genannte Versicherungssumme begrenzt, sofern diese niedriger ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer übernimmt die gesetzlichen Sanierungspflichten, wenn durch den Versicherungsnehmer ein Umweltschaden an geschützten Arten und Lebensräumen, an Gewässern und Grundwasser oder am Boden entsteht. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Schaden plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig verursacht wurde. Der Schutz gilt auch für Schäden an bestimmten eigenen oder überlassenen Grundstücken sowie im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie. Bestimmte Fälle sind ausgeschlossen, und die Leistung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Arten von Umweltschäden fallen unter diesen Schutz?
Erfasst sind Schädigungen von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigungen der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie Schädigungen des Bodens im Sinne des Umweltschadensgesetzes.
Unter welcher Voraussetzung ist ein Umweltschaden versichert?
Versichert sind Sanierungspflichten, wenn während der Wirksamkeit des Vertrags die schadenverursachenden Emissionen oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig eingetreten sind. Bei Erzeugnissen Dritter besteht Schutz nur bei einem Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler, nicht jedoch beim Entwicklungsrisiko.
Bis zu welcher Höhe leistet der Versicherer?
Die Versicherungssumme ist je Schadenereignis und Versicherungsjahr auf maximal 5.000.000 Euro begrenzt, höchstens jedoch auf die im Versicherungsschein oder in der Versicherungsbestätigung genannte Summe, falls diese niedriger ist.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche von Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von umweltschützenden Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Anforderungen verursacht haben, sowie Schäden durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt und Schäden, für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Schutz besteht oder hätte erlangt werden können.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023