Bei der Hundehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG ist neben dem Halter auch der nicht gewerbsmäßig tätige Hüter des Hundes gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche geschützt, wobei bestimmte Ansprüche ausgeschlossen bleiben. Für mitversicherte Personen gelten grundsätzlich dieselben Vertragsbestimmungen; ausgeübt werden dürfen die Rechte jedoch nur vom Versicherungsnehmer, während die Obliegenheiten alle Versicherten erfüllen müssen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hüters des Hundes in dieser Eigenschaft. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer. Ausgeschlossen sind dabei:
- Ansprüche der besonders genannten Personen
- Ansprüche von einem oder mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages
Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer ist auch der nicht gewerbsmäßig tätige Hüter des Hundes mitversichert, ebenso dessen Haftpflichtansprüche an den Versicherungsnehmer – allerdings mit bestimmten Ausnahmen. Für mitversicherte Personen gelten grundsätzlich dieselben Vertragsbestimmungen wie für den Versicherungsnehmer. Liegen Gründe für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse vor, entfällt der Schutz für alle Versicherten. Die Rechte aus dem Vertrag kann nur der Versicherungsnehmer wahrnehmen, während die Pflichten (Obliegenheiten) alle Versicherten treffen.
Häufige Fragen
Ist auch jemand versichert, der meinen Hund nur betreut?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hüters des Hundes in dieser Eigenschaft. Auch dessen gesetzliche Haftpflichtansprüche an den Versicherungsnehmer sind mitversichert, mit bestimmten Ausnahmen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag geltend machen?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind dagegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ein Ausschluss nur eine mitversicherte Person betrifft?
Der Versicherungsschutz entfällt für den Versicherungsnehmer und alle mitversicherten Personen – unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse beim Versicherungsnehmer oder bei einer mitversicherten Person vorliegen.
Gelten für mitversicherte Personen dieselben Regeln wie für mich als Versicherungsnehmer?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Eine Ausnahme gilt für die Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023