Bei der MVK Versicherung VVaG in der Hundehaftpflicht sind Risiken, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen, im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert – diese sogenannte Vorsorgeversicherung greift automatisch. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Für bestimmte Risiken wie zulassungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten gilt die Vorsorgeversicherung nicht.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Entsteht nach Vertragsabschluss ein neues Risiko, ist es im Umfang des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss dieses neue Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats melden, sonst fällt der Schutz rückwirkend weg. Für das neue Risiko darf der Versicherer einen angemessenen Beitrag verlangen; kommt binnen eines Monats keine Einigung zustande, entfällt der Schutz ebenfalls rückwirkend. Bis zur Einigung gelten die vereinbarten Versicherungssummen, und für bestimmte Risiken – etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten – gilt die Vorsorgeversicherung nicht.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken sofort mitversichert?
Ja, im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Zeigt der Versicherungsnehmer das neue Risiko nicht innerhalb eines Monats nach Aufforderung an, entfällt der Versicherungsschutz für dieses Risiko rückwirkend ab seiner Entstehung.
Kann der Versicherer für ein neues Risiko einen zusätzlichen Beitrag verlangen?
Ja. Der Versicherer darf einen angemessenen Beitrag verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe zustande, entfällt der Schutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Ausgenommen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Bahnen, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, Risiken unter einem Jahr Dauer sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023