Bei der Hundehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG greift der Versicherungsschutz nur für Schadensereignisse innerhalb eines fest umrissenen räumlichen Bereichs: In den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Norwegen, Grönland, den Färöer-Inseln, Island und Liechtenstein sind Schäden abgedeckt. Wer wissen möchte, wo ein Schaden mit dem Hund versichert ist, findet hier die klare Länderabgrenzung.
Der Versicherungsschutz besteht nur für Schadensereignisse, die in einem der folgenden Gebiete eintreten:
- ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- die Schweiz
- Norwegen
- Grönland
- die Färöer-Inseln
- Island
- Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur für Schäden, die in bestimmten Ländern passieren. Dazu zählen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Norwegen, Grönland, die Färöer-Inseln, Island und Liechtenstein. Tritt ein Schadensereignis außerhalb dieser Gebiete ein, besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
In welchen Ländern bin ich mit meinem Hund versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für Schadensereignisse in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Norwegen, Grönland, auf den Färöer-Inseln, in Island und in Liechtenstein.
Gilt der Schutz auch außerhalb Europas?
Nur die genannten Gebiete sind abgedeckt. Für Schadensereignisse, die außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Grönlands, der Färöer-Inseln, Islands oder Liechtensteins eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.
Ist die Schweiz vom Versicherungsschutz erfasst, obwohl sie nicht in der EU ist?
Ja, die Schweiz ist ausdrücklich als Gebiet aufgeführt, in dem Versicherungsschutz für Schadensereignisse besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023