Stirbt der Versicherungsnehmer einer Hundehaftpflicht bei der MVK Versicherung VVaG, endet der Schutz nicht sofort: Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz läuft bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter, mindestens aber für sechs Monate. Zahlt der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner die nächste Fälligkeit innerhalb dieser Frist, wird er zum neuen Versicherungsnehmer.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort, mindestens jedoch für 6 Monate.
Wird innerhalb der Frist von 6 Monaten die nächste Beitragsfälligkeit (01.01. oder 01.07.) durch den überlebenden Ehegatten oder überlebenden eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, bleibt der Versicherungsschutz für die Hundehalterhaftpflicht zunächst bestehen. Er läuft bis zum nächsten Termin, an dem der Beitrag fällig wird, insgesamt aber mindestens ein halbes Jahr. Zahlt der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner den nächsten fälligen Beitrag rechtzeitig, übernimmt er den Vertrag und wird selbst zum Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz sofort, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Nein. Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort, mindestens jedoch für 6 Monate.
Wie kann der überlebende Partner den Vertrag übernehmen?
Wird innerhalb der Frist von 6 Monaten die nächste Beitragsfälligkeit (01.01. oder 01.07.) durch den überlebenden Ehegatten oder überlebenden eingetragenen Lebenspartner beglichen, wird dieser zum Versicherungsnehmer.
Zu welchen Terminen wird der Beitrag fällig?
Als Beitragsfälligkeitstermine sind der 01.01. und der 01.07. genannt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023