Bei der Hundehaftpflicht der MVK Versicherung VVaG wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug, es drohen Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Frist, Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung – die jedoch unter bestimmten Voraussetzungen unwirksam werden kann.
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig. Das kann jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn sein oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Punkte erfüllt:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen hin, nämlich Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach dem Punkt „Leistungsfreiheit nach Mahnung“ bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge werden je nach vereinbarter Zahlungsweise fällig und gelten als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst werden. Zahlt man nicht rechtzeitig und hat dies zu vertreten, gerät man ohne Mahnung in Verzug, und der Versicherer kann Schadensersatz sowie eine Mahnung mit mindestens zwei Wochen Zahlungsfrist verlangen. Nach Fristablauf drohen bei einem Versicherungsfall Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung. Zahlt man innerhalb eines Monats nach Kündigung oder Fristablauf, wird die Kündigung unwirksam – die Leistungsfreiheit bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Folgebeitrag bezahlen?
Der Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig, also zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Welche Frist muss der Versicherer mir in einer Mahnung setzen?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Zudem müssen die rückständigen Beträge einzeln beziffert und auf die Rechtsfolgen hingewiesen werden.
Was passiert, wenn nach der Mahnfrist ein Schaden eintritt und ich noch nicht gezahlt habe?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann ich eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlassen. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt dies bei Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2023