Bei der Hausrat- und Wohngebäudeabsicherung der MVK Versicherung VVaG muss der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Überschwemmungs- und Rückstauschäden bestimmte Vorkehrungen treffen: In der Wohngebäudeversicherung sind bei überflutungsgefährdeten Räumen Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten sowie Abflussleitungen freizuhalten. In der Hausratversicherung müssen wasserführende Anlagen und Rückstausicherungen stets funktionsbereit gehalten werden.
Wohngebäudeversicherung
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten:
- Bei überflutungsgefährdeten Räumen sind Rückstauklappen anzubringen und funktionsbereit zu halten.
- Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück sind freizuhalten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Hausratversicherung
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten. Dies gilt für ihn als Gebäudeeigentümer – oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag dazu verpflichtet ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer muss selbst vorbeugen, damit es nicht zu Überschwemmungs- oder Rückstauschäden kommt. In der Wohngebäudeversicherung heißt das: bei überflutungsgefährdeten Räumen funktionsbereite Rückstauklappen einbauen und Abflussleitungen freihalten, soweit er dafür die Gefahr trägt. In der Hausratversicherung muss er als Eigentümer – oder als vertraglich verpflichteter Mieter – wasserführende Anlagen und Rückstausicherungen stets betriebsbereit halten.
Häufige Fragen
Was muss ich als Versicherungsnehmer in der Wohngebäudeversicherung gegen Rückstau tun?
Bei überflutungsgefährdeten Räumen müssen Sie Rückstauklappen anbringen und funktionsbereit halten. Außerdem müssen Sie die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freihalten, sofern Sie hierfür die Gefahr tragen.
Welche Pflichten habe ich in der Hausratversicherung zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden?
Sie müssen wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit halten – als Gebäudeeigentümer oder als Mieter, wenn Sie nach dem Mietvertrag dazu verpflichtet sind.
Gelten die Hausrat-Pflichten auch für Mieter?
Ja, für Mieter gelten sie dann, wenn sie nach dem Mietvertrag verpflichtet sind, wasserführende Anlagen und Rückstausicherungen funktionsbereit zu halten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024