Wann bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG eine Überschwemmung oder ein Rückstau vorliegt, entscheidet sich anhand klarer Kriterien: Überschwemmung bedeutet, dass der Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks durch erhebliche Mengen Oberflächenwasser überflutet wird – etwa durch ausufernde Gewässer, Witterungsniederschläge oder dadurch ausgetretenes Grundwasser. Ein Rückstau liegt dagegen vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren in das Gebäude eindringt.
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Als Ursachen gelten:
- Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
- Witterungsniederschläge
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge einer Ausuferung von Gewässern oder von Witterungsniederschlägen
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, was als Überschwemmung und was als Rückstau gilt. Eine Überschwemmung ist gegeben, wenn der Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet wird – durch über die Ufer tretende Gewässer, durch Niederschläge oder durch Grundwasser, das infolge dieser Ereignisse an die Oberfläche tritt. Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aufgrund von Gewässerausuferung oder Niederschlägen bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder verbundenen Einrichtungen in das Gebäude gelangt.
Häufige Fragen
Was zählt als Überschwemmung?
Eine Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Ursachen können die Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern, Witterungsniederschläge oder der Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge dieser Ereignisse sein.
Wodurch kann eine Überschwemmung ausgelöst werden?
Durch die Ausuferung oberirdischer stehender oder fließender Gewässer, durch Witterungsniederschläge sowie durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche, wenn dieser Grundwasseraustritt Folge einer Gewässerausuferung oder von Niederschlägen ist.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Ist ausgetretenes Grundwasser immer eine Überschwemmung?
Der Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche gilt als Überschwemmung, wenn er Folge einer Ausuferung von Gewässern oder von Witterungsniederschlägen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024