Die MVK Versicherung VVaG leistet in ihrer Hausratversicherung Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch andere als die üblichen versicherbaren Gefahren unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden, also durch eine nachteilige Veränderung der Sachsubstanz. Nicht ersetzt werden dagegen ein offenkundig werdender ursprünglicher Mangel, das Abhandenkommen von Sachen – auch durch Straftaten – sowie reine Schönheitsschäden ohne Beeinträchtigung der Funktion. Auch eine Verunreinigung durch Krankheitserreger gilt nicht als Sachschaden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch andere als die sonst versicherbaren Gefahren und Schäden unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden.
Als Zerstörung oder Beschädigung gilt eine nachteilige Veränderung der Sachsubstanz. Eine Zerstörung oder Beschädigung liegt nicht vor, soweit ein ursprünglich vorhandener Mangel offenkundig wird – gleichgültig, ob mit oder ohne Substanzveränderung.
Abhandenkommen ist nicht versichert, auch nicht durch strafbare Handlungen. Eine Verunreinigung durch Krankheitserreger, zum Beispiel Viren oder Bakterien, stellt keinen Sachschaden beziehungsweise Sachsubstanzschaden dar.
Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant nicht rechtzeitig vorhergesehen haben. Dabei schadet nur grobe Fahrlässigkeit. Sie berechtigt den Versicherer dazu, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Schäden an und Veränderungen von versicherten Sachen, die die Gebrauchsfähigkeit oder Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Sachschaden im Sinne dieser Deckung. Dazu zählen zum Beispiel Schrammen, Kratzer, Lack- oder sonstige Schönheitsschäden.
Für versicherte elektronische Bauelemente (Bauteile) wird Entschädigung nur geleistet, sofern ein versicherter Sachschaden vorangegangen ist. Voraussetzung ist, dass eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit – also die im Reparaturfall üblicherweise auszutauschende Einheit – oder auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Ist dieser Beweis nicht zu erbringen, so genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.
Für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung gewährt.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt werden versicherte Sachen, die unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden, wobei damit eine nachteilige Veränderung der Substanz gemeint ist. Ein bereits vorhandener Mangel, das Abhandenkommen von Sachen sowie reine Schönheitsschäden ohne Funktionsbeeinträchtigung fallen nicht darunter, ebenso wenig eine Verunreinigung durch Krankheitserreger. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung kürzen. Für elektronische Bauteile gelten besondere Nachweisregeln, wobei Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten dennoch erstattet werden.
Häufige Fragen
Wird der Diebstahl von Gegenständen über diese Deckung ersetzt?
Nein. Abhandenkommen ist nicht versichert, auch nicht durch strafbare Handlungen.
Gelten Kratzer und Lackschäden als ersatzpflichtiger Sachschaden?
Nein. Schäden und Veränderungen, die die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, wie Schrammen, Kratzer, Lack- oder sonstige Schönheitsschäden, gelten nicht als Sachschaden im Sinne dieser Deckung.
Was passiert, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Wie wird ein Schaden an elektronischen Bauteilen ersetzt?
Voraussetzung ist ein vorangegangener versicherter Sachschaden und der Nachweis, dass eine versicherte Gefahr von außen auf eine Austauscheinheit oder die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer solchen Einwirkung. Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten werden ebenfalls entschädigt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024