Bei der Hausratversicherung MVK Klassik der MVK Versicherung VVaG erweitert dieser Baustein den Feuer- und Blitzschutz um zahlreiche Zusatzgefahren: ersetzt werden Überspannungsschäden nach Blitz, verdorbenes Gefriergut durch Stromausfall, Seng- und Schmorschäden ohne Brand, Brandschäden durch Nutzfeuer, Explosionen durch Blindgänger, Rauch- und Verpuffungsschäden, Überschallknall sowie der Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen – jeweils mit eigenen Entschädigungsgrenzen.
Ergänzend zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten, die durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Schäden durch Stromausfall (Netzausfall/Blitz) an Gefriergut
Ergänzend ersetzt der Versicherer Schäden an Lebensmitteln in Gefriergutanlagen, die durch Stromausfall (Netzausfall/Blitz) entstanden sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – nicht auf Schäden, die durch gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß der Tiefkühlanlage entstanden sind. Außerdem sind Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen nicht versichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100 Euro begrenzt.
Seng- und Schmorschäden
Abweichend von den allgemeinen Bedingungen leistet der Versicherer auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind. Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die an elektrischen Einrichtungen/Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen
- alle Schäden, die durch Zigarren- oder Zigarettenglut entstanden sind
- Schäden an Wertsachen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 Euro begrenzt.
Feuernutzungswärme
Erweiternd sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Blindgängerschäden
Erweiternd gelten Explosionsschäden durch konventionelle Kampfmittel aus dem 1. Weltkrieg und dem 2. Weltkrieg (Blindgänger) als mitversichert. Dies gilt auch für Explosionsschäden, die bei dem Versuch der Entfernung dieser Kampfmittel entstehen.
Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Rauch, Verpuffung, Verrußung
Abweichend von den allgemeinen Bedingungen sind Schäden durch sehr starken Rauch, Verpuffung oder Verrußung mitversichert. Die Versicherung erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen. Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Überschallknall
Erweiternd sind Schäden an versicherten Sachen durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall) versichert.
Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
Erweiternd sind Schäden an versicherten Sachen versichert, die durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs, ihrer Teile oder ihrer Ladung zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Für den Anprall von Straßenfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer oder von einer im Versicherungsvertrag mitversicherten Person betrieben oder gehalten werden.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein erweitert den klassischen Feuer- und Blitzschutz um mehrere Zusatzgefahren. Ersetzt werden unter anderem Überspannungsschäden nach Blitz, verdorbenes Gefriergut nach Stromausfall (bis 100 Euro), Seng- und Schmorschäden ohne Brand (bis 250 Euro), Brandschäden durch Nutzfeuer, Explosionen durch Blindgänger, sehr starke Rauch- und Verpuffungsschäden, Schäden durch Überschallknall sowie durch Fahrzeuganprall. Für einige Gefahren gelten feste Höchstbeträge, für andere die Versicherungssumme, und bestimmte Ursachen wie Verschleiß, Zigarettenglut oder angekündigte Stromabschaltungen sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Überspannungsschäden nach einem Blitz an meinen Elektrogeräten mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet auch für Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Wie viel bekomme ich für aufgetautes Gefriergut nach einem Stromausfall?
Schäden an Lebensmitteln in Gefriergutanlagen durch Stromausfall (Netzausfall/Blitz) werden ersetzt, je Versicherungsfall bis maximal 100 Euro. Nicht versichert sind Schäden durch gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß der Tiefkühlanlage sowie durch angekündigte Stromabschaltungen.
Zahlt die Versicherung auch, wenn ein Brandloch durch eine Zigarette entsteht?
Nein. Seng- und Schmorschäden ohne Brand sind zwar bis 250 Euro je Versicherungsfall mitversichert, jedoch sind Schäden durch Zigarren- oder Zigarettenglut ausdrücklich ausgenommen. Ebenfalls nicht versichert sind Stromschäden an Elektrogeräten und Schäden an Wertsachen.
Ist Schaden durch ein anprallendes Fahrzeug abgedeckt?
Ja, Schäden durch Anprall eines Schienen- oder Straßenfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung sind versichert. Beim Anprall von Straßenfahrzeugen gilt der Schutz aber nur, wenn das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person betrieben oder gehalten wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024