Bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG müssen Sie es dem Versicherer unverzüglich melden, wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr zusätzlich bei einem anderen Versicherer versichert ist – mit Angabe von Versicherer und Versicherungssumme. Der Text zeigt, welche Folgen eine verletzte Anzeigepflicht hat, wie die Entschädigung bei einer Mehrfachversicherung begrenzt wird, wann Verträge nichtig sind und wie sich eine Mehrfachversicherung wieder beseitigen lässt.
Anzeigepflicht
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und
- die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder
- aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteigt.
Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen ist insgesamt nicht höher, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer stehen die Beiträge bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass
- der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder
- die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrages auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrages werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Diese Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und des Beitrages verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dieselbe Sache gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist, müssen Sie das dem Versicherer sofort melden und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme nennen. Verschweigen Sie das absichtlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Insgesamt bekommen Sie aus allen Verträgen nie mehr ausgezahlt, als Ihr tatsächlicher Schaden beträgt. Eine Mehrfachversicherung lässt sich zudem wieder auflösen oder in der Höhe anpassen – und wer sie zum unrechtmäßigen Gewinn abschließt, dessen Verträge sind nichtig.
Häufige Fragen
Muss ich es melden, wenn ich meinen Hausrat zusätzlich bei einer anderen Gesellschaft versichere?
Ja. Wer dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert, muss dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben.
Was passiert, wenn ich die andere Versicherung nicht anzeige?
Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz bzw. teilweise leistungsfrei werden. Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherer schon vor dem Versicherungsfall von der anderen Versicherung wusste.
Bekomme ich bei einer Mehrfachversicherung mehr Geld ausgezahlt?
Nein. Zwar haften die Versicherer als Gesamtschuldner, doch der Versicherungsnehmer kann insgesamt nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Der Anspruch aus diesem Vertrag ermäßigt sich entsprechend, wenn Sie für denselben Schaden aus anderen Verträgen Entschädigung erhalten.
Kann eine ungewollt entstandene Mehrfachversicherung wieder aufgelöst werden?
Ja. Wenn Sie den späteren Vertrag ohne Kenntnis der Mehrfachversicherung geschlossen haben, können Sie dessen Aufhebung oder eine Herabsetzung der Versicherungssumme mit verhältnismäßiger Beitragsminderung verlangen. Dies wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem Ihre Erklärung dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024