In der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Dazu zählen Schäden an nicht bezugsfertigen oder wegen Umbauarbeiten nicht nutzbaren Gebäuden, Schäden an beweglichen Sachen im Freien sowie Schäden durch Sturmflut und durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Nicht versichert sind:
- Schäden an versicherten Gebäuden oder an versicherten Sachen, die sich in Gebäuden befinden, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.
- Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen. Dies gilt auch in der Außenversicherung.
- Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen: Schäden durch Sturmflut sowie Schäden durch Grundwasser, soweit dieses nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer leistet in bestimmten Fällen nicht. Kein Schutz besteht für Sachen in Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind oder wegen Umbauarbeiten nicht genutzt werden können. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden an beweglichen Sachen, die sich im Freien befinden, und zwar auch im Rahmen der Außenversicherung. Zudem sind Schäden durch Sturmflut und durch nicht an die Erdoberfläche gedrungenes Grundwasser nicht versichert.
Häufige Fragen
Sind Sachen in einem Haus versichert, das gerade umgebaut wird?
Nein. Schäden an versicherten Gebäuden oder an Sachen in Gebäuden, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten nicht benutzbar sind, sind nicht versichert.
Besteht Versicherungsschutz für bewegliche Sachen, die im Freien stehen?
Nein. Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen sind nicht versichert. Dies gilt auch in der Außenversicherung.
Sind Sturmflut- und Grundwasserschäden abgedeckt?
Nein. Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden durch Sturmflut sowie durch Grundwasser, soweit es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist, nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024