Versicherte Sachen aus dem Hausrat der MVK Versicherung VVaG sind auch dann geschützt, wenn sie sich vorübergehend – bis zu drei Monaten – außerhalb des Versicherungsortes befinden, und zwar weltweit. Für Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst gilt eine verlängerte Regelung, während für Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm und Hagel besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen bis zu 10 % der Versicherungssumme, höchstens 10.000,00 Euro, bestehen.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Versicherte Sachen sind weltweit auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Voraussetzung ist, dass diese Sachen Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme, höchstens 10.000,00 Euro, begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich besondere Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Hausrat ist auch dann geschützt, wenn er sich vorübergehend außerhalb Ihres Zuhauses befindet – weltweit und bis zu einer Dauer von drei Monaten. Wer sich für eine Ausbildung oder den Wehr- oder Zivildienst auswärts aufhält, bleibt so lange geschützt, bis ein eigener Hausstand entsteht. Für bestimmte Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel gelten besondere Bedingungen, und die Entschädigung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Sind meine Sachen auch im Urlaub im Ausland versichert?
Ja, versicherte Sachen sind weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten; längere Zeiträume gelten nicht mehr als vorübergehend.
Was gilt, wenn ein Familienmitglied für Ausbildung oder Wehrdienst auszieht?
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes außerhalb der Wohnung auf, gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Wie hoch ist die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt, höchstens jedoch 10.000,00 Euro. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzlich besondere Entschädigungsgrenzen.
Besteht bei Sturm und Hagel überall Außenversicherungsschutz?
Nein, für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024