Die MVK Versicherung VVaG ersetzt in ihrer Hausratversicherung Schäden an versicherten Sachen, die durch Naturgefahren entstehen: Dazu zählen Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch. Der Versicherer leistet, wenn versicherte Sachen durch diese Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Überschwemmung, Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung, Erdrutsch
- Schneedruck, Lawinen
- Vulkanausbruch
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Naturereignisse betroffen sind. Erfasst sind Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch. In diesen Fällen leistet der Versicherer Entschädigung, wenn Sachen zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen.
Häufige Fragen
Für welche Naturgefahren zahlt der Versicherer?
Der Versicherer leistet für Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Vulkanausbruch.
Welche Arten von Schäden sind abgedeckt?
Abgedeckt sind versicherte Sachen, die durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ist ein Rückstauschaden mitversichert?
Ja, Rückstau ist ausdrücklich als versicherte Gefahr genannt, ebenso wie Überschwemmung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024