Bei der Glasbruch-Deckung der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG sind bestimmte Sachen und Schäden ausdrücklich ausgeschlossen: dazu zählen bereits bei Antragstellung beschädigte Sachen, undicht gewordene Mehrscheiben-Isolierverglasungen mit Kondensat im Scheibenzwischenraum, Photovoltaik- und Solarmodule, Hohlgläser sowie Displays von Fernsehern, Tablets und Smartphones. Ebenso nicht ersetzt werden Schrammen und Absplitterungen sowie Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Erdbeben, Überschwemmung oder Kernenergie.
Nicht versichert sind:
- Bei Antragstellung bereits beschädigte Sachen.
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum).
- Scheiben oder Platten, die mit anderen Gegenständen so verbunden sind, dass sie im Fall eines Bruchs nicht ohne Beschädigung der unversehrten Gegenstände getrennt werden können.
- Photovoltaik-/Solarmodule.
- Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser.
- Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen.
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones).
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelausbrüche und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen.
- Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben, Überschwemmung oder Kernenergie.
Was bedeutet das konkret?
Für den Glasbruch-Schutz gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Nicht ersetzt werden unter anderem bereits vor Antragstellung beschädigte Sachen, undicht gewordene Isolierverglasungen mit Kondensat, Photovoltaik- und Solarmodule, Hohl- und optische Gläser sowie Displays elektronischer Geräte wie Fernseher, Tablets und Smartphones. Ebenfalls ausgeschlossen sind reine Oberflächenschäden wie Schrammen oder Absplitterungen sowie Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Erdbeben, Überschwemmung oder Kernenergie.
Häufige Fragen
Ist der Bildschirm meines Fernsehers oder das Display meines Smartphones über den Glasbruch-Schutz versichert?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind, sind nicht versichert. Dazu zählen ausdrücklich Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren sowie Displays von Tablets und Smartphones.
Sind Photovoltaik- oder Solarmodule beim Glasbruch mitversichert?
Nein, Photovoltaik- und Solarmodule gehören zu den nicht versicherten Sachen.
Werden auch Kratzer und Absplitterungen an Glasoberflächen ersetzt?
Nein. Schrammen, Absplitterungen, Muschelausbrüche und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Ist eine beschlagene Isolierverglasung ein versicherter Schaden?
Nein. Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind und bei denen sich Kondensat im Scheibenzwischenraum bildet, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024