Bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG zahlt der Versicherer eine Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Glasbruch zerstört oder beschädigt werden – also dann, wenn versicherte Verglasungen zerbrechen. Der Ersatz erfolgt grundsätzlich als Naturalersatz durch Liefern und Montieren gleichwertiger Sachen oder Sachteile.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Glasbruch zerstört oder beschädigt werden.
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden durch Glasbruch zerstörte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte ersetzt (Naturalersatz).
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kommt für Schäden auf, bei denen versicherte Sachen durch Glasbruch zerstört oder beschädigt werden. Von Glasbruch spricht man, wenn versicherte Verglasungen zerbrechen. Der Ersatz erfolgt in der Regel als Naturalersatz: Das zerstörte Stück wird durch Lieferung und Montage einer gleichwertigen Sache oder eines gleichwertigen Sachteils ersetzt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Für welche Schäden zahlt der Versicherer bei der Glasversicherung?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Glasbruch zerstört oder beschädigt werden.
Wann liegt ein Glasbruch im Sinne der Bedingungen vor?
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Wie wird ein Glasschaden ersetzt?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Ersatz als Naturalersatz: Die zerstörten Sachen werden durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte ersetzt.
Bekomme ich Geld ausgezahlt oder wird das Glas ersetzt?
Grundsätzlich erfolgt Naturalersatz durch Liefern und Montieren gleichwertiger Sachen oder Sachteile, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024