Bei der MVK Versicherung VVaG in der Hausratversicherung sind Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Urkunden, Pelze und Antiquitäten nur bis zu bestimmten Grenzen entschädigt: je Versicherungsfall bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wer diese Werte nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, muss zusätzlich mit festen Höchstbeträgen für Bargeld, Wertpapiere und Schmuck rechnen.
Definitionen
Versicherte Wertsachen sind:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte)
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter dem vorstehenden Punkt genannt sind
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die
- durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
- als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall außerdem begrenzt auf:
- max. 1.000,00 für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt; höchstens auf den vereinbarten Betrag
- max. 2.500,00 insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere; höchstens auf den vereinbarten Betrag
- max. 20.000,00 insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin; höchstens auf den vereinbarten Betrag
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Urkunden, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten sind in der Hausratversicherung nur bis zu bestimmten Grenzen mitversichert. Grundsätzlich gilt je Versicherungsfall eine Grenze von 20 Prozent der Versicherungssumme, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Werden solche Werte nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten zusätzlich feste Höchstbeträge für Bargeld, Wertpapiere und Schmuck. Ein Wertschutzschrank muss dabei bestimmte Anforderungen an Anerkennung, Gewicht oder Verankerung erfüllen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen im Hausrat versichert?
Für Wertsachen gilt je Versicherungsfall eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was gilt, wenn ich Bargeld oder Schmuck nicht im Tresor aufbewahre?
Befinden sich Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, gelten zusätzliche Grenzen: max. 1.000,00 für Bargeld und Geldkartenbeträge, max. 2.500,00 insgesamt für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere sowie max. 20.000,00 insgesamt für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold und Platin – jeweils höchstens bis zum vereinbarten Betrag.
Was zählt als Antiquität?
Als Antiquitäten gelten Sachen, die über 100 Jahre alt sind. Ausgenommen sind jedoch Möbelstücke.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder als Einmauerschrank bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024