Bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG bildet der Versicherungswert die Grundlage der Entschädigungsberechnung und entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungswert gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten sowie für nicht mehr nutzbare Sachen gelten eigene Wertmaßstäbe. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen, erhöht sich um einen Vorsorgebetrag und wird jährlich an die Preisentwicklung angepasst, wobei ein Widerspruchsrecht besteht.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (Gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
- Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes angepasst.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf volle hundert Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekanntgegeben.
Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert legt fest, auf welcher Basis eine Entschädigung berechnet wird – meist zum Neuwert, also zum Preis für gleichartige Sachen in neuwertigem Zustand. Für Kunst und Antiquitäten sowie für nicht mehr nutzbare Sachen gelten besondere Wertmaßstäbe. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen und wird um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent erhöht. Jedes Jahr wird die Summe an die Preisentwicklung angepasst; der Versicherungsnehmer kann dieser Anpassung binnen eines Monats in Textform widersprechen.
Häufige Fragen
Wie wird der Versicherungswert für den Hausrat bestimmt?
Grundsätzlich gilt der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten zählt der Wiederbeschaffungspreis gleichartiger Sachen; für Sachen, die im Haushalt nicht mehr zu verwenden sind, gilt der erzielbare Verkaufspreis (Gemeiner Wert).
Was ist der Vorsorgebetrag bei der Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen und erhöht sich zusätzlich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Wie wird die Versicherungssumme jährlich angepasst?
Sie erhöht oder vermindert sich zu Beginn jedes Versicherungsjahres entsprechend der Veränderung des maßgeblichen Preisindexes aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland. Maßgebend ist der im September veröffentlichte Index; der Prozentsatz wird bis zur ersten Nachkommastelle berücksichtigt und die neue Summe auf volle hundert Euro aufgerundet.
Kann ich der Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer in Textform widersprechen. Die rechtzeitige Absendung genügt, und die Anpassung wird dadurch nicht wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024