Die MVK Versicherung VVaG erweitert in ihrer Hausratversicherung MVK den Schutz an zahlreichen Stellen: Sicherungsanlagen, Wertsachen mit erhöhten Entschädigungsgrenzen (bis 20.000 Euro für Schmuck, 5.000 Euro für Urkunden, 1.250 Euro für Bargeld), weltweite Außenversicherung bis zu 6 Monaten, Sportausrüstungen, beruflich genutzte Sachen im eitszimmer, Wallboxen, Balkonkraftwerke, Sachen im Bankschließfach sowie Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder wild lebende Tiere. Ergänzt wird dies durch Vorsorgeregelungen, Verzicht auf Unterversicherung bei kleineren Schäden, verlängerte Umzugsfristen und mehrere Leistungsgarantien.
Sonstiges
Technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen, die der Sicherung des versicherten Hausrates dienen, sind mitversichert, soweit keine andere Versicherung hierfür besteht.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Die einzelnen Entschädigungsgrenzen sind erhöht:
- Bargeld und Geldkarten: auf 1.250 Euro
- Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere: auf 5.000 Euro
- Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, Sachen aus Gold und Platin: auf 20.000 Euro
Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung
Die Entschädigungsgrenze ist je Versicherungsfall auf 20 % der Versicherungssumme, maximal 15.000 Euro, begrenzt. Die absoluten Entschädigungsgrenzen in Euro für Wertsachen gelten unverändert.
Erweiterter Versicherungsschutz in der Außenversicherung
Versicherte Sachen sind im Rahmen der Außenversicherung bis zu 6 Monate nach vorübergehender Entfernung aus der Wohnung weltweit versichert.
Erweiterter Versicherungsschutz in der Außenversicherung für Sportausrüstungen
Für Hausrat, der der Ausübung einer Sportart dient, besteht im Rahmen der Außenversicherung folgender Versicherungsschutz:
Versicherungsschutz besteht für Sportausrüstungen, die Eigentum des Versicherungsnehmers sind, auch wenn sich diese dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Dem Versicherungsnehmer gleichgestellt ist eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2 % der Versicherungssumme, maximal 2.500 Euro, begrenzt.
Beruflich genutzte Sachen in einem Arbeitszimmer
Sämtliche Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, sind mitversichert.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, die nur durch den Versicherungsort betreten werden können. Voraussetzung ist, dass darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. Für Musterkollektionen und Handelswaren ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf maximal 2.500 Euro begrenzt.
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Abgrenzung zur Staatshaftung:
- Ein Anspruch auf Entschädigung durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
- Ein Anspruch auf Entschädigung in diesen Fällen erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden. Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung zerstört oder beschädigt werden.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Sachen in Bankgewahrsam/Bankschließfach
Der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten ist für den versicherten Hausrat mitversichert, soweit hierfür keine Spezialversicherung besteht.
Die Entschädigung des Versicherers ist auf 20 % der Versicherungssumme, maximal 50.000 Euro je Versicherungsfall, begrenzt.
Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus diesem Vertrag vor (Subsidiärdeckung).
Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks
Als Versicherungsort gilt auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks in der gleichen oder einer direkt angrenzenden Gemeinde befindet. Dies gilt auch für Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, außerhalb der gleichen Gemeinde, bis zu einer maximalen Entfernung von 5 Kilometern vom Versicherungsort. Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen.
Nicht versichert ist Hausrat in Garagen, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der Versicherungssumme, maximal 15.000 Euro, begrenzt.
Wallbox
Wallboxen, die ausschließlich der privaten Nutzung des Versicherungsnehmers dienen, sind am Versicherungsort versichert.
Eine Wallbox ist gegen Brand- und Blitzschlagschäden mitversichert, wenn sie sich nachweislich zum Zeitpunkt des Brands/Blitzschlags außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befindet und fest mit dem Gebäude oder Gebäudebestandteilen verbunden war.
Der einfache Diebstahl einer Wallbox ist mitversichert, wenn sie sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befindet und fest mit dem Gebäude oder Gebäudebestandteilen verbunden war.
Eine Wallbox ist mitversichert, wenn sie sich nachweislich zum Zeitpunkt des Sturm/Hagels außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befindet und fest mit dem Gebäude oder Gebäudebestandteilen verbunden war.
Nicht versichert sind Wallboxen, die von mehreren Personen, die nicht im Haushalt des Versicherungsnehmers wohnen, genutzt werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 Euro begrenzt.
Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus diesem Vertrag vor (Subsidiärdeckung).
Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke)
Zum Hausrat gehören auch privat genutzte Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke), die den gesetzlichen Regelungen entsprechen und die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Auch Stecker-Solaranlagen, die sich außerhalb von Gebäuden, aber auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden, sind versichert, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Es besteht auch Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl von diesen Stecker-Solaranlagen, die sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Je Versicherungsfall werden maximal 2 % der Versicherungssumme entschädigt.
Einzuhalten sind die nachfolgend genannten Obliegenheiten:
- Die geltenden gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten und im Schadenfall deren Einhaltung auf Verlangen nachzuweisen.
- Die Installation der Anlage wurde gemäß den Herstellerangaben durchgeführt.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus diesem Vertrag vor (Subsidiärdeckung).
Transportmittelunfall
Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust versicherter Sachen durch einen Unfall eines Kraftfahrzeuges oder eines öffentlichen Verkehrsmittels, mit dem die versicherten Sachen befördert wurden.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt.
Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere
Der Versicherer leistet auch Entschädigung, wenn wild lebende Tiere, die zum Schalenwild zählen, in die versicherte Wohnung hineingelangen und dort versicherte Sachen zerstören oder beschädigen. Kommen versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses abhanden, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Schalenwild sind zum Beispiel Wildschweine, Rehe und Rothirsche.
Aufgrund eines solchen Ereignisses werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt:
- für die Reinigung
- für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung entstanden sind, weil das Tier eingedrungen ist
- für provisorische Reparaturen, um Öffnungen zu verschließen, die im Bereich der Wohnung entstanden sind, weil das Tier eingedrungen ist
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist insgesamt auf 2.500 Euro begrenzt.
Haushaltsneugründung von Kindern (Vorsorge)
Gründen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nur, sofern nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz verlangt werden kann.
Der Vorsorgeschutz ist auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt.
Die Entschädigung setzt voraus, dass dem Versicherer die neue Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift und der Wohnfläche in Quadratmeter mitgeteilt wird.
Der Vorsorgeschutz erlischt 3 Monate nach der Haushaltsgründung.
Kinderbetreuung im Notfall
Ersetzt werden die nachgewiesenen notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Kinderbetreuung, wenn diese infolge eines leistungspflichtigen Versicherungsfalles nach den dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen erforderlich waren.
Die Entschädigungsleistung ist auf 250 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Vorsorgebetrag
Die Versicherungssumme erhöht sich auf einen Vorsorgebetrag von 15 %.
Grobe Fahrlässigkeit
Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine Leistungskürzung wird verzichtet. Dies gilt auch bei Verletzung von Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten.
Dies gilt jedoch nicht bei Verletzung bestimmter Obliegenheiten.
Die Entschädigungsleistung ist auf 10.000 Euro begrenzt.
Unbewohntsein der Wohnung
Der Versicherer wird sich nicht auf eine Gefahrerhöhung berufen, wenn die versicherte Wohnung bis zu 90 Tage unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Keine Anzeigepflicht beim Aufstellen eines Gerüstes
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist keine dem Versicherer anzuzeigende Gefahrerhöhung.
Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung
Bei Schäden bis 1.500 Euro nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.
Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung nach Umzug in eine größere Wohnung
Bei einem Wohnungswechsel in eine größere Wohnung gilt die Unterversicherungsverzichtklausel weiterhin als vereinbart, auch wenn die Versicherungssumme nicht angepasst wird. Voraussetzung hierfür ist, dass für die bisherige Wohnung der Unterversicherungsverzicht als vereinbart gilt. Bei Nichtanpassung der Versicherungssumme für die neue Wohnung entfällt der Unterversicherungsverzicht automatisch einen Monat nach der nächsten, auf den Umzug folgenden, Beitragshauptfälligkeit.
Versicherungsschutz bei Umzug
Die Übergangszeit verlängert sich von zwei Monaten auf 90 Tage.
Leistungs-Update-Garantie
Werden die dieser Verbundenen Hausratversicherung zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen in der gewählten Tarifstruktur ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Garantie GDV-Musterbedingungen
Der Versicherer garantiert, dass seine Leistungsinhalte den Versicherungsnehmer in keinem Punkt schlechter stellen als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Leistungsinhalte.
Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“
Der Versicherer garantiert, dass seine Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ in der Version vom 16.02.2011 voll erfüllen.
Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird der Versicherer die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises seiner Zuständigkeit ablehnen.
Kann sich der Versicherer mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt er im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützt und seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtritt.
Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit des Versicherers fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann der Versicherer die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.
Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt der Versicherer auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses beim Versicherer noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt bündelt viele zusätzliche Leistungen der Hausratversicherung. Für verschiedene Bereiche – etwa Wertsachen, Sport im Freien, Arbeitszimmer, Wallbox, Balkonkraftwerk, Bankschließfach oder Schäden durch Wild – gelten eigene Höchstbeträge und Voraussetzungen. Außerdem gibt es Vorsorge- und Umzugsregelungen sowie mehrere Garantien, die sicherstellen, dass der Schutz zeitgemäß und mindestens auf Marktniveau bleibt. Bei einigen Erweiterungen greift eine Subsidiärdeckung, das heißt eine andere Versicherung leistet vorrangig.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024