Die MVK Versicherung VVaG erweitert in ihrem Hausrat-Tarif MVK Klassik den Schutz an vielen Stellen: Sicherungsanlagen sind mitversichert, für Wertsachen gelten erhöhte Entschädigungsgrenzen, die Außenversicherung reicht weltweit bis zu drei Monate, beruflich genutzte Sachen im eitszimmer sind eingeschlossen und Schäden durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Transportmittelunfälle oder eindringendes Schalenwild werden ersetzt. Hinzu kommen Vorsorgeschutz bei Haushaltsneugründung von Kindern, ein Vorsorgebetrag, Regelungen zu Unbewohntsein und Gerüst, eine Leistungs-Update-Garantie sowie klare Regeln bei unklarer Zuständigkeit nach einem Versicherungswechsel.
Technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen, die der Sicherung des versicherten Hausrates dienen, sind mitversichert, soweit hierfür keine andere Versicherung besteht.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Die Entschädigungsgrenze für Bargeld und Geldkarten ist auf 1.000 Euro erhöht.
Die Entschädigungsgrenze für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere ist auf 2.500 Euro erhöht.
Die Entschädigungsgrenze für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold und Platin ist auf 20.000 Euro erhöht.
Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung
Die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall ist auf 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro, begrenzt.
Die absoluten Entschädigungsgrenzen in Euro für Wertsachen gelten unverändert.
Erweiterter Versicherungsschutz in der Außenversicherung
Versicherte Sachen sind im Rahmen der Außenversicherung bis zu 3 Monate nach vorübergehender Entfernung aus der Wohnung weltweit versichert.
Beruflich genutzte Sachen in einem Arbeitszimmer
Mitversichert sind sämtliche Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Zu den versicherten Räumlichkeiten zählen ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, die nur durch den Versicherungsort betreten werden können. Voraussetzung ist, dass darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Für Musterkollektionen und Handelswaren ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf maximal 750 Euro begrenzt.
Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
Abgrenzung zur Staatshaftung:
- Ein Anspruch auf Entschädigung durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
- Ein Anspruch auf Entschädigung in diesen Fällen erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden. Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung zerstört oder beschädigt werden.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks
Als Versicherungsort gilt auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks in der gleichen oder einer direkt angrenzenden Gemeinde befindet. Dies gilt auch für Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, außerhalb der gleichen Gemeinde, bis zu einer maximalen Entfernung von 5 Kilometern vom Versicherungsort. Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen.
Nicht versichert ist Hausrat in Garagen, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 1.000 Euro, begrenzt.
Transportmittelunfall
Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust versicherter Sachen durch einen Unfall eines Kraftfahrzeuges oder eines öffentlichen Verkehrsmittels, mit dem die versicherten Sachen befördert wurden.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 Euro begrenzt.
Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere
Der Versicherer leistet auch Entschädigung, wenn wild lebende Tiere, die zum Schalenwild zählen, in die versicherte Wohnung hineingelangen und dort versicherte Sachen zerstören oder beschädigen. Kommen versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses abhanden, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Schalenwild sind zum Beispiel Wildschweine, Rehe und Rothirsche.
Aufgrund eines solchen Ereignisses werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt:
- für die Reinigung;
- für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung entstanden sind, weil das Tier eingedrungen ist;
- für provisorische Reparaturen, um Öffnungen zu verschließen, die im Bereich der Wohnung entstanden sind, weil das Tier eingedrungen ist.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist für diese Punkte auf insgesamt 500 Euro begrenzt.
Haushaltsneugründung von Kindern (Vorsorge)
Gründen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nur, sofern nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz verlangt werden kann.
Der Vorsorgeschutz ist auf 10 % der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt.
Die Entschädigung setzt voraus, dass dem Versicherer die neue Haushaltsgründung unter Angabe der Anschrift und der Wohnfläche in Quadratmetern mitgeteilt wird.
Der Vorsorgeschutz erlischt 3 Monate nach der Haushaltsgründung.
Vorsorgebetrag
Die Versicherungssumme erhöht sich auf einen Vorsorgebetrag von 10 %.
Unbewohntsein der Wohnung
Der Versicherer wird sich nicht auf eine Gefahrerhöhung berufen, wenn die versicherte Wohnung bis zu 60 Tage unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Keine Anzeigepflicht beim Aufstellen eines Gerüstes
Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort ist keine dem Versicherer anzuzeigende Gefahrerhöhung.
Leistungs-Update-Garantie
Werden die dieser Verbundenen Hausratversicherung zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen in der gewählten Tarifstruktur (Allgemeine Versicherungsbedingungen und/oder die gewählten Zusatzbedingungen) ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Garantie GDV-Musterbedingungen
Der Versicherer garantiert, dass die Leistungsinhalte den Versicherungsnehmer in keinem Punkt schlechter stellen als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Leistungsinhalte.
Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird der Versicherer die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises seiner Zuständigkeit ablehnen.
Kann sich der Versicherer mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt er im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützt und seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer abtritt.
Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit des Versicherers fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann der Versicherer die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.
Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt der Versicherer auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses beim Versicherer noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil des Tarifs erweitert den Hausratschutz in vielen Punkten und legt für bestimmte Bereiche eigene Höchstgrenzen fest. Für Wertsachen gelten angehobene Grenzen, etwa 1.000 Euro für Bargeld, 2.500 Euro für Urkunden und Sparbücher sowie 20.000 Euro für Schmuck und Edelmetalle. Zusätzlich sind unter anderem beruflich genutzte Sachen im Arbeitszimmer, Schäden durch Innere Unruhen oder Schalenwild, Hausrat in Garagen und die weltweite Außenversicherung eingeschlossen. Weitere Regelungen betreffen Vorsorgeschutz, Unbewohntsein, Gerüste, Leistungsgarantien und den Fall einer unklaren Zuständigkeit nach einem Versicherungswechsel.
Häufige Fragen
Wie viel wird für Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld ersetzt?
Für Wertsachen gilt je Versicherungsfall eine Grenze von 20 % der vereinbarten Versicherungssumme. Bargeld und Geldkarten sind bis 1.000 Euro erfasst, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere bis 2.500 Euro sowie Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold und Platin bis 20.000 Euro.
Sind meine Sachen auch versichert, wenn ich sie mit auf Reisen nehme?
Ja, im Rahmen der Außenversicherung sind versicherte Sachen bis zu 3 Monate nach vorübergehender Entfernung aus der Wohnung weltweit versichert. Die Entschädigungsgrenze liegt bei 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro.
Was muss ich tun, wenn Sachen beim Transport durch einen Unfall verloren gehen?
Bei einem Transportmittelunfall sind Beschädigung, Zerstörung und Verlust versichert. Einen Diebstahl muss der Versicherungsnehmer unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen, sonst kann der Versicherer leistungsfrei sein. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 Euro begrenzt.
Was passiert, wenn nach einem Versicherungswechsel unklar ist, welcher Versicherer zuständig ist?
Der Versicherer lehnt die Schadenbearbeitung nicht allein wegen fehlenden Nachweises der Zuständigkeit ab. Kommt keine Einigung mit dem Vorversicherer zustande, tritt der Versicherer in Vorleistung, sofern die Leistung auch bei fortgeführter Vorversicherung erbracht worden wäre. Voraussetzung ist die Unterstützung bei der Klärung und die Abtretung der Ansprüche gegen den Vorversicherer.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024