Bei der Hausratversicherung MVK Klassik der MVK Versicherung VVaG übernimmt der Versicherer verschiedene zusätzliche Kosten nach einem Versicherungsfall: Umzugskosten bei dauerhaft unbewohnbarer Wohnung, Hotelkosten für bis zu 100 Tage, Bewachungskosten, Notreparaturen nach einem Einbruchdiebstahl sowie Mehrkosten durch technischen Fortschritt bei der Wiederbeschaffung – jeweils mit festen Höchstgrenzen.
Der Versicherer ersetzt auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar geworden ist.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 0,5 % der Versicherungssumme begrenzt, höchstens jedoch auf 250 Euro.
Hotelkosten
Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten sind bis maximal 100 Tage versichert.
Die Entschädigung ist auf 1 ‰ der Versicherungssumme pro Tag begrenzt.
Bewachungskosten
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen) nach einem Einbruchdiebstahl
Die Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen) nach einem Einbruchdiebstahl sind mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt.
Mehrkosten infolge Technologiefortschritt
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen. Das gilt, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahekommt.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden übernimmt die Versicherung mehrere Zusatzkosten. Dazu gehören ein Umzug, wenn die Wohnung dauerhaft unbewohnbar ist, Hotelkosten für eine Übergangszeit, Kosten für die Bewachung sowie Notreparaturen nach einem Einbruch. Auch wenn ein beschädigter Gegenstand wegen des technischen Fortschritts nicht mehr gleichwertig zu beschaffen ist, werden die entstehenden Mehrkosten für ein möglichst vergleichbares Ersatzgut ersetzt. Für die einzelnen Leistungen gelten jeweils feste Höchstgrenzen.
Häufige Fragen
Werden Umzugskosten übernommen, wenn die Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist?
Ja. Wird die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall auf Dauer unbewohnbar, ersetzt der Versicherer die Umzugskosten in eine andere Wohnung. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 0,5 % der Versicherungssumme, höchstens jedoch 250 Euro, begrenzt.
Wie lange und in welcher Höhe sind Hotelkosten versichert?
Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten sind bis maximal 100 Tage versichert. Die Entschädigung ist dabei auf 1 ‰ der Versicherungssumme pro Tag begrenzt.
Sind Notreparaturen nach einem Einbruchdiebstahl mitversichert?
Ja. Die Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen) nach einem Einbruchdiebstahl sind mitversichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt.
Was passiert, wenn ein beschädigter Gegenstand wegen des technischen Fortschritts nicht mehr gleichwertig zu ersetzen ist?
Der Versicherer ersetzt die tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung, wenn eine Ersatzbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag für ein Ersatzgut, das der beschädigten Sache in Art und Güte möglichst nahekommt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024