Wer seinen Hausrat bei der MVK Versicherung VVaG im Rahmen der Hausratversicherung absichert, erhält auch dann Entschädigung, wenn Sachen aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Wassersportfahrzeugen, Campingwagen oder Wohnmobilen aufgebrochen und entwendet, zerstört oder beschädigt werden – und zwar in Deutschland sowie in zahlreichen europäischen Nachbarstaaten. Die Leistung ist je Schadenfall auf 500 Euro begrenzt, bei Wertsachen auf höchstens 100 Euro, und der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden.
Der Versicherungsschutz wird erweitert: Für versicherte Sachen wird auch dann Entschädigung geleistet, wenn sie durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge, Wassersportfahrzeuge, Campingwagen oder Wohnmobile entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
Diese Erweiterung gilt innerhalb der folgenden Länder:
- Bundesrepublik Deutschland
- Belgien
- Niederlande
- Luxemburg
- Österreich
- Schweiz
- Lichtenstein
- Frankreich
- Italien
- Spanien
- Dänemark
- Schweden
- Norwegen
- Finnland
Die Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt nicht für den Aufbruch von Kraftfahrzeuganhängern.
Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge gleich, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen der Tür des Fahrzeuges bestimmt sind.
Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 500 Euro begrenzt. Für Wertsachen beträgt die Entschädigung maximal 100 Euro.
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Werden Gegenstände aus einem verschlossenen Auto, Wassersportfahrzeug, Campingwagen oder Wohnmobil gestohlen oder beschädigt, weil das Fahrzeug aufgebrochen wurde, greift der erweiterte Versicherungsschutz. Das gilt in Deutschland und einer Reihe weiterer europäischer Länder, jedoch nicht bei Kraftfahrzeuganhängern. Die Entschädigung ist pro Schadenfall begrenzt, bei Wertsachen noch stärker. Wichtig ist, dass der Diebstahl unverzüglich der Polizei gemeldet wird – sonst kann die Leistung entfallen.
Häufige Fragen
In welchen Ländern besteht der erweiterte Schutz für Sachen aus verschlossenen Fahrzeugen?
Der Schutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland sowie in Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Österreich, der Schweiz, Lichtenstein, Frankreich, Italien, Spanien, Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland.
Wie viel wird bei einem solchen Diebstahl höchstens erstattet?
Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 500 Euro begrenzt. Für Wertsachen beträgt sie maximal 100 Euro.
Sind auch Kraftfahrzeuganhänger mitversichert?
Nein, die Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt nicht für den Aufbruch von Kraftfahrzeuganhängern.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun, um den Anspruch nicht zu gefährden?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024