Bei der Hausratversicherung MVK Klassik der MVK Versicherung VVaG ersetzt der Versicherer auch Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Zimmerbrunnen oder Wassersäulen austritt, und übernimmt zusätzlich den nachweislichen Wasserverlust nach einem versicherten Rohrbruch bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Auch Wasser aus Regenfallrohren im Gebäudeinneren zählt hier als Leitungswasser.
Der Versicherer leistet zusätzlich Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zimmerbrunnen oder Wassersäulen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Wasser- und Gasverlust infolge eines versicherten Rohrbruchs
Der nachweisliche Wasserverlust infolge eines versicherten Rohrbruchschadens ist bis maximal 250 Euro mitversichert.
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung bei Leitungswasserschäden wird über den Standard hinaus erweitert. Ersetzt werden auch Schäden durch Wasser, das aus Zimmerbrunnen oder Wassersäulen austritt, sowie durch Wasser aus Regenfallrohren, die innerhalb des Gebäudes verlaufen. Zusätzlich ist der nachweisliche Wasserverlust nach einem versicherten Rohrbruch bis zu 250 Euro abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Zimmerbrunnen mitversichert?
Ja. Versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zimmerbrunnen oder Wassersäulen zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen, sind mitversichert.
Wie hoch wird der Wasserverlust nach einem Rohrbruch erstattet?
Der nachweisliche Wasserverlust infolge eines versicherten Rohrbruchschadens ist bis maximal 250 Euro mitversichert.
Zählt Wasser aus einem Regenfallrohr als Leitungswasser?
Ja, sofern das Regenfallrohr innerhalb des Gebäudes verläuft und das Wasser dort bestimmungswidrig ausgetreten ist. Dieses Wasser gilt dann als Leitungswasser.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024