Bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG ersetzt der Versicherer sowohl Bruchschäden an Rohren und Installationen als auch Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Wasserversorgung, Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solaranlagen, Löschanlagen sowie Wasserbetten und Aquarien. Klar geregelt ist zudem, welche Schäden – etwa durch Plansch- oder Grundwasser, Überschwemmung oder mobile Behältnisse – ausgeschlossen bleiben.
Bruchschäden
Soweit die Rohre bzw. Installationen gemäß den nachfolgenden Punkten a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für Bruchschäden, die innerhalb von Gebäuden eintreten:
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche,
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Das Leitungswasser muss aus einer der folgenden Quellen ausgetreten sein:
- aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- aus den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
- aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
- aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen,
- aus Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser,
- Schwamm,
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau,
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser gemäß den Regelungen zu Nässeschäden die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage,
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen,
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Leitungswasser-Deckung umfasst zwei Bereiche: Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen sowie Nässeschäden an versicherten Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Als Leitungswasser gelten auch Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder Wasser aus mobilen Behältnissen wie Eimern und Gießkannen.
Häufige Fragen
Sind auch frostbedingte Rohrbrüche in meiner Wohnung mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung, an Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie an Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese Rohre zum versicherten Hausrat gehören und nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Für Installationen wie Badeeinrichtungen, Armaturen oder Heizkörper gilt der Schutz bei frostbedingten Bruchschäden.
Zählt Wasser aus einem Aquarium oder Wasserbett als versichertes Leitungswasser?
Ja, Leitungswasser aus Wasserbetten und Aquarien ist als Quelle für Nässeschäden mit umfasst. Allerdings sind Schäden am Inhalt eines Aquariums, die als Folge des Wasseraustritts aus dem Aquarium entstehen, nicht versichert.
Ist ein Wasserschaden durch Überschwemmung oder Grundwasser gedeckt?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie durch einen dadurch verursachten Rückstau sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für ein Gebäude, das noch nicht bezugsfertig ist?
Nein. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den darin befindlichen Sachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024