Damit die MVK Versicherung VVaG in der Hausratversicherung bei Frostschäden voll leistet, muss der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Wohnung beheizen und dies ausreichend häufig kontrollieren – oder alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten. Wird diese besondere Obliegenheit verletzt, drohen Kündigung sowie ganz oder teilweise Leistungsfreiheit.
Sicherheitsvorschrift
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit eine der beiden folgenden Vorgaben zu erfüllen:
- Die Wohnung ist zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.
- Alternativ sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den dafür beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt. Der Versicherer kann außerdem ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
In der kalten Jahreszeit muss der Versicherungsnehmer entweder die Wohnung beheizen und regelmäßig kontrollieren oder sämtliche wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert lassen. Hält er sich nicht daran, kann der Versicherer den Vertrag kündigen und ganz oder teilweise von der Leistung befreit sein.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit für meine Wohnung tun?
Sie müssen die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren. Alternativ können Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Reicht es, die Heizung einfach laufen zu lassen?
Nein. Die Wohnung muss beheizt und dies genügend häufig kontrolliert werden. Wer nicht heizen will, muss stattdessen alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Vorschrift nicht einhalte?
Bei Verletzung dieser besonderen Obliegenheit ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt und kann außerdem ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024