Wie viel die MVK Versicherung VVaG in der Hausratversicherung im Schadenfall zahlt, richtet sich nach dem Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalls: Zerstörte oder abhandengekommene Sachen werden mit diesem Wert ersetzt, beschädigte Sachen mit den notwendigen Reparaturkosten verbleibender Wertminderung. Restwerte werden angerechnet, Mehrwertsteuer entfällt bei Vorsteuerabzugsberechtigung, und bei einer Unterversicherung wird die Entschädigung anteilig gekürzt.
Ersetzt werden im Versicherungsfall:
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles;
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
Restwerte
Restwerte werden in den Fällen von Nr. 1 angerechnet.
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung gemäß Nr. 1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten gilt die Regelung zur Unterversicherung entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden wird für zerstörte oder verlorene Sachen der Versicherungswert und für beschädigte Sachen die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung erstattet, jeweils bezogen auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Vorhandene Restwerte werden abgezogen, und Mehrwertsteuer wird nicht gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder sie gar nicht angefallen ist. Die Gesamtentschädigung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, wird die Zahlung bei fehlendem Unterversicherungsverzicht anteilig gekürzt.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich für eine zerstörte oder gestohlene Sache erstattet?
Für zerstörte oder abhanden gekommene Sachen wird der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt.
Was passiert, wenn nur ein Schönheitsschaden vorliegt?
Bleibt die Gebrauchsfähigkeit der Sache erhalten und ist die Nutzung ohne Reparatur zumutbar, wird die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Wie wird die Entschädigung bei einer Unterversicherung berechnet?
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert und kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird gekürzt nach der Formel: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, dividiert durch den Versicherungswert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024