Bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert – also alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung dienen, einschließlich Wertsachen und Bargeld im Rahmen besonderer Grenzen. Erfasst sind auch eingefügte Einbaumöbel, Anbauküchen, private Antennenanlagen, bestimmte Boote und Fluggeräte sowie beruflich genutzte eitsgeräte. Nicht zum Hausrat zählen dagegen Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie anderweitig versicherte Sachen.
Beschreibung des Versicherungsumfangs
Versichert ist der gesamte Hausrat in der Wohnung, die im Versicherungsschein bezeichnet ist (Versicherungsort).
Wird Hausrat wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt, ist er ebenfalls versichert. Voraussetzung ist, dass er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört, beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur versichert, wenn dies im Rahmen der Außenversicherung geschieht oder soweit es gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen (Gebrauch oder Verbrauch).
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung muss der Versicherungsnehmer nachweisen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren, Vorräte und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die Flächen eines Gebäudes, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzt werden. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung – es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone, unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen sowie Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, soweit diese Räume ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- darüber hinaus auch privat genutzte Garagen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind unter den eingefügten Sachen genannt.
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch durch höher- oder geringerwertigere –, sind diese ersetzten Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht als versicherter Hausrat genannt.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht als versicherter Hausrat genannt.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung, also alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung dienen – einschließlich Wertsachen, Bargeld, bestimmter Einbaumöbel, Antennenanlagen, Boote, Fluggeräte und beruflich genutzter Arbeitsgeräte. Zur Wohnung als Versicherungsort zählen auch Balkone, Terrassen, Räume in Nebengebäuden, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume und nahe gelegene private Garagen. Hausrat außerhalb dieser Wohnung ist nur über die Außenversicherung oder eine gesonderte Vereinbarung geschützt. Nicht versichert sind unter anderem Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Sachen, die bereits über einen anderen Vertrag abgesichert sind.
Häufige Fragen
Was zählt alles zum versicherten Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Dazu zählen auch Wertsachen und Bargeld (mit besonderen Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen), eingefügte Einbaumöbel und -küchen auf eigene Kosten, serienmäßige Anbaumöbel, private Antennenanlagen und Markisen, bestimmte Krankenfahrstühle und Spielfahrzeuge, Boote und Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme, beruflich genutzte Arbeitsgeräte sowie in der Wohnung gehaltene Haustiere.
Ist mein Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert?
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur versichert, wenn dies im Rahmen der Außenversicherung geschieht oder gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Sind Autos oder Boote über die Hausratversicherung geschützt?
Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören grundsätzlich nicht zum Hausrat, ebenso wenig Luft- und Wasserfahrzeuge einschließlich nicht eingebauter Teile. Ausgenommen sind nur die ausdrücklich als versicherter Hausrat genannten Objekte wie bestimmte Boote und Surfgeräte.
Gehört ein Arbeitszimmer zur versicherten Wohnung?
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören grundsätzlich nicht zur Wohnung. Eine Ausnahme gilt für ein Arbeitszimmer, das ausschließlich über die Wohnung zu betreten ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024