Bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG ersetzt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, die durch Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) oder durch Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Erfasst sind sowohl die unmittelbare Einwirkung als auch geworfene Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände sowie Folgeschäden – wobei etwa Sturmflut, eindringender Regen durch offene Fenster und weitere Elementargefahren ausgeschlossen bleiben.
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude wirft, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- als Folge eines Schadens nach den beiden vorstehenden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundener Gebäude, nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen; es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt, wenn Sturm oder Hagel versicherte Sachen zerstört, beschädigt oder abhandenkommen lässt – sei es durch direkte Einwirkung, durch geworfene Gegenstände wie Bäume oder Gebäudeteile oder als Folgeschaden. Als Sturm gilt dabei erst eine Luftbewegung ab Windstärke 8, also mindestens 63 km/h; Hagel meint Eiskörner als Niederschlag. Bestimmte Schäden sind ausgeschlossen, etwa durch Sturmflut, eindringenden Regen bei offenen Fenstern oder andere Elementargefahren sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden. Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert, außer selbst genutzte Antennenanlagen und Markisen auf dem Grundstück.
Häufige Fragen
Ab welcher Windgeschwindigkeit gilt ein Sturm im Sinne dieser Bedingungen?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h.
Was passiert, wenn sich die Windstärke am Schadenort nicht mehr feststellen lässt?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden oder ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind Schäden durch eindringenden Regen bei offenen Fenstern gedeckt?
Nein. Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind ausgeschlossen – es sei denn, diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Sind Gegenstände außerhalb des Gebäudes bei Sturm oder Hagel versichert?
Grundsätzlich nein. Ausgenommen sind jedoch Antennenanlagen und Markisen auf dem gesamten Grundstück der versicherten Wohnung, sofern sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024