Die MVK Versicherung VVaG erweitert in ihrem Hausratschutz die Absicherung gegen Sturm und Hagel auf versicherte Sachen im Freien: Wer Hausrat auf Balkonen, Loggien oder direkt ans Gebäude anschließenden Terrassen aufbewahrt, ist bis 1.000 Euro je Versicherungsfall abgesichert. Zusätzlich sind Gartenmöbel, Gartengeräte, Sport- und Spielgeräte sowie Gartenfiguren auf dem Versicherungsgrundstück gegen Sturm und Hagel geschützt, während Wertsachen und Bargeld ausgenommen bleiben.
In Erweiterung des Versicherungsschutzes besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Erfasst sind Sachen auf Balkonen, Loggien und auf Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen und Bargeld.
Sturmschäden auf dem Versicherungsgrundstück
Abweichend vom sonst geltenden Ausschluss sind folgende Sachen gegen die Gefahren Sturm und Hagel versichert, wenn sie sich außerhalb von Gebäuden, aber auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet:
- Gartenmöbel, also bewegliche Einrichtungsgegenstände, die zum Sitzen, Liegen und Aufbewahren von Kleidung, Wäsche und Hausrat benutzt werden können
- Gartengeräte
- Sport- und Spielgeräte
- Gartenfiguren
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind sonstiges Garteninventar, Kunstwerke und Wertsachen.
Was bedeutet das konkret?
Der Hausratschutz gilt auch für Sachen, die im Freien stehen – etwa auf Balkonen, Loggien oder direkt ans Gebäude anschließenden Terrassen. Zusätzlich sind Gartenmöbel, Gartengeräte, Sport- und Spielgeräte sowie Gartenfiguren auf dem Versicherungsgrundstück gegen Sturm und Hagel abgesichert. In beiden Fällen zahlt der Versicherer je Versicherungsfall höchstens 1.000 Euro. Nicht abgedeckt sind unter anderem Wertsachen und Bargeld sowie sonstiges Garteninventar und Kunstwerke.
Häufige Fragen
Sind auch Gegenstände auf dem Balkon oder der Terrasse mitversichert?
Ja, versicherte Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden auf Balkonen, Loggien und auf unmittelbar an das Gebäude anschließenden Terrassen befinden, sind mitversichert – die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
Wie viel wird bei Sturm- oder Hagelschäden im Freien höchstens gezahlt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt – sowohl für Sachen auf Balkonen, Loggien und Terrassen als auch für Gartenmöbel, Gartengeräte, Sport- und Spielgeräte sowie Gartenfiguren auf dem Versicherungsgrundstück.
Sind Gartenmöbel gegen Sturm und Hagel versichert?
Ja, Gartenmöbel, Gartengeräte, Sport- und Spielgeräte sowie Gartenfiguren sind gegen die Gefahren Sturm und Hagel versichert, wenn sie sich außerhalb von Gebäuden, aber auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Was ist von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Bei Sachen auf Balkonen, Loggien und Terrassen sind Wertsachen und Bargeld ausgeschlossen. Beim Schutz auf dem Versicherungsgrundstück sind sonstiges Garteninventar, Kunstwerke und Wertsachen ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024