Wann die MVK Versicherung VVaG in der Hausratversicherung zahlt, hängt von der Ursache des Schadens ab: Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder den Anprall eines Luftfahrzeugs, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Nicht abgedeckt sind dagegen Schäden durch Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie.
Versicherungsfall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch bestimmte Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder deshalb abhandenkommen. Dazu zählen unter anderem Feuer- und Explosionsereignisse, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Für Schäden durch Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie besteht dagegen kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind über diesen Hausratschutz abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub (auch der Versuch), durch Leitungswasser sowie durch Sturm und Hagel.
Was passiert, wenn versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses verloren gehen?
Der Versicherer leistet Entschädigung nicht nur bei Zerstörung oder Beschädigung, sondern auch dann, wenn versicherte Sachen infolge einer versicherten Gefahr abhandenkommen.
Zahlt die Versicherung bei Kriegsschäden?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden durch nukleare Strahlung mitversichert?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch Innere Unruhen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024