Bei der MVK Versicherung VVaG erweitert der +-Hausratschutz die Absicherung gegen Sturm und Hagel auf versicherte Sachen im Freien: Gegenstände auf Balkonen, Loggien und direkt angrenzenden Terrassen sind bis 1.500 Euro je Versicherungsfall mitversichert, ausgenommen Wertsachen und Bargeld. Zusätzlich sind Gartenmöbel, Gartengeräte, Sport- und Spielgeräte sowie Gartenfiguren auf dem Versicherungsgrundstück bis zur vereinbarten Versicherungssumme geschützt.
Es besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, und zwar auf Balkonen, Loggien und auf Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.500 Euro begrenzt.
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen und Bargeld.
Sturmschäden auf dem Versicherungsgrundstück
Gegen die Gefahren Sturm und Hagel sind folgende Sachen versichert, wenn sie sich außerhalb von Gebäuden, aber auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet:
- Gartenmöbel, das heißt bewegliche Einrichtungsgegenstände, die zum Sitzen, Liegen und Aufbewahren von Kleidung, Wäsche und Hausrat benutzt werden können
- Gartengeräte
- Sport- und Spielgeräte
- Gartenfiguren
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind sonstiges Garteninventar, Kunstwerke und Wertsachen.
Was bedeutet das konkret?
Der Hausratschutz gilt hier auch für Dinge, die im Freien stehen. Für Gegenstände auf Balkonen, Loggien und direkt angrenzenden Terrassen zahlt der Versicherer bei einem Versicherungsfall bis zu 1.500 Euro, wobei Wertsachen und Bargeld nicht dazugehören. Auf dem Versicherungsgrundstück sind zudem Gartenmöbel, Gartengeräte, Sport- und Spielgeräte sowie Gartenfiguren gegen Sturm und Hagel versichert, allerdings ohne sonstiges Garteninventar, Kunstwerke und Wertsachen.
Häufige Fragen
Sind meine Sachen auf dem Balkon oder der Terrasse mitversichert?
Ja, versicherte Sachen außerhalb von Gebäuden auf Balkonen, Loggien und unmittelbar an das Gebäude anschließenden Terrassen sind mitversichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.500 Euro begrenzt.
Gilt der Schutz auch für Wertsachen und Bargeld im Freien?
Nein. Wertsachen und Bargeld sind vom Versicherungsschutz für Sachen auf Balkonen, Loggien und angrenzenden Terrassen ausgeschlossen.
Welche Gartengegenstände sind gegen Sturm und Hagel versichert?
Versichert sind Gartenmöbel (bewegliche Einrichtungsgegenstände zum Sitzen, Liegen und Aufbewahren von Kleidung, Wäsche und Hausrat), Gartengeräte, Sport- und Spielgeräte sowie Gartenfiguren, sofern sie sich außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer bei Sturmschäden im Garten?
Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Ausgeschlossen sind sonstiges Garteninventar, Kunstwerke und Wertsachen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024