Bei der MVK Versicherung VVaG in der Hausratversicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf, laufendem Vertrag und Anzeigepflichten entgegenzunehmen, Versicherungsscheine samt Nachträgen zu übermitteln sowie Zahlungen im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss anzunehmen. Eine Beschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt nur unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Versicherungsnehmer.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf für den Versicherer bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen, etwa zu Abschluss, Widerruf, Beendigung oder zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem kann er Versicherungsscheine und deren Nachträge überbringen sowie Zahlungen rund um Vermittlung und Abschluss annehmen. Ist diese Zahlungsvollmacht beschränkt, gilt das gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er die Beschränkung bei der Zahlung kannte oder sie infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Kann ich meine Kündigung oder meinen Widerruf beim Versicherungsvertreter abgeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, die den Abschluss bzw. Widerruf eines Vertrages sowie ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung betreffen.
Darf ich dem Vertreter meine Beiträge oder sonstige Zahlungen übergeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024