Wenn nach einem Schaden zusätzliche Aufwendungen entstehen, übernimmt die MVK Versicherung VVaG in ihrer Hausratversicherung eine ganze Reihe notwendiger Kosten: vom Aufräumen und Abtransport zerstörter Sachen über Hotelkosten bei unbewohnbarer Wohnung bis zu Transport, Lagerung, Schlossänderungen, Bewachung sowie Reparaturen bei Gebäude- und Nässeschäden. Für einige Positionen gelten feste Grenzen wie 100 Tage, ein Promille der Versicherungssumme pro Tag oder Höchstbeträge.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten in folgenden Bereichen:
Aufräumungskosten
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Hotelkosten
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Transport- und Lagerkosten
Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Schlossänderungskosten
Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
Bewachungskosten
Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Kosten für Schäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Reparaturkosten für Nässeschäden
Kosten für Schäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Sachschaden werden auch bestimmte Folgekosten übernommen, die nach einem Versicherungsfall entstehen und notwendig sind. Dazu zählen etwa das Aufräumen und der Abtransport, das Bewegen anderer Sachen, eine vorübergehende Hotelunterbringung, Transport und Lagerung des Hausrats, Schlossänderungen, Bewachung sowie Reparaturen bei bestimmten Gebäude- und Nässeschäden. Für einige dieser Kosten gelten zeitliche Grenzen von 100 Tagen und feste Höchstbeträge oder eine tägliche Obergrenze.
Häufige Fragen
Wie lange werden Hotelkosten ersetzt, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?
Die Hotelkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch für 100 Tage. Pro Tag ist die Entschädigung auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon sind ausgenommen.
Werden die Kosten für neue Schlösser übernommen, wenn Schlüssel verloren gehen?
Ja, Schlossänderungskosten für die Wohnung werden übernommen, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Gibt es Obergrenzen bei Bewachungskosten und provisorischen Maßnahmen?
Ja. Bewachungskosten werden bis zum Zeitpunkt der vollen Gebrauchsfähigkeit der Sicherungen ersetzt, höchstens bis 1.000,00. Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen sind ebenfalls auf einen Höchstbetrag von 1.000,00 begrenzt.
Sind Reparaturkosten für Nässeschäden an der Wohnung mitversichert?
Ja, Reparaturkosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten sind versichert, wenn es sich um gemietete oder in Sondereigentum befindliche Wohnungen handelt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024