Bei der Hausratversicherung der MVK Versicherung VVaG ersetzt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges entstehen – sei es Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen. Der Text erklärt genau, was jeweils als Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion gilt und welche Schäden ausgeschlossen bleiben, etwa Erdbeben- und Sengschäden.
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben
- Sengschäden
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen
Die Ausschlüsse für Sengschäden sowie für Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden an den eigenen Sachen durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch ein abstürzendes oder anprallendes Luftfahrzeug samt Teilen und Ladung. Für jede dieser Gefahren gibt es eine genaue Definition, etwa wann ein Feuer als Brand gilt oder wann eine Behälterexplosion vorliegt. Schäden durch Blitzschlag an elektrischen Geräten sind nur unter bestimmten Bedingungen mitversichert. Bestimmte Schäden wie Erdbeben- und Sengschäden bleiben ausgeschlossen, außer sie sind Folge eines versicherten Sachschadens.
Häufige Fragen
Welche Gefahren deckt dieser Teil der Hausratversicherung ab?
Ersetzt werden Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, wenn die Sachen dadurch zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Sind Überspannungsschäden an elektrischen Geräten durch Blitz versichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn auf dem Grundstück des Versicherungsortes durch Blitzschlag zusätzlich Schäden anderer Art entstanden sind.
Sind Sengschäden ausgeschlossen?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, soweit der Sengschaden Folge eines versicherten Sachschadens ist.
Wann gilt eine Behälterexplosion als versicherte Explosion?
Eine Explosion eines Behälters liegt vor, wenn seine Wandung so weit zerrissen wird, dass sich der Druckunterschied zwischen innen und außen plötzlich ausgleicht. Bei einer Explosion durch chemische Umsetzung im Inneren ist ein Zerreißen der Wandung nicht erforderlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024