Wer bei der MVK Versicherung VVaG eine Fahrrad-Versicherung über einen Versicherungsvertreter abschließt, kann diesem gegenüber wirksam Erklärungen zum Vertragsabschluss, zum Widerruf, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis sowie zu Anzeige- und Informationspflichten abgeben. Der Vertreter darf außerdem Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss annehmen.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen, etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung eines Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf außerdem Versicherungsscheine und Nachträge des Versicherers übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss geleistet werden. Ist die Vollmacht für Zahlungen beschränkt, gilt diese Beschränkung nur dann gegen den Versicherungsnehmer, wenn er sie kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Kann ich meine Kündigung oder meinen Widerruf beim Versicherungsvertreter abgeben?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrags sowie zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung entgegenzunehmen.
Darf der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja. Er gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Sind Zahlungen an den Versicherungsvertreter wirksam?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn geleistet werden.
Wann muss ich eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich gelten lassen?
Nur dann, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Pedelec-E-Bike 11-2024