Bei der Fahrrad-Versicherung der MVK Versicherung VVaG bleibt der Schutz auch dann bestehen, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde: Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, sofern der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung entstanden ist.
Wird der Schaden durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich kann ein Versicherer seine Leistung kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Hier verzichtet der Versicherer jedoch auf diesen Einwand. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung entstanden ist.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein, der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, sofern der Schaden nicht durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
In welchem Fall gilt der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit nicht?
Der Verzicht gilt nicht, wenn der Schaden durch eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt wurde.
Was ist Voraussetzung für den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Der Schaden muss durch etwas anderes als durch eine Obliegenheitsverletzung entstanden sein.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Pedelec-E-Bike 11-2024