Nach einem Versicherungsfall in der Fahrradversicherung der MVK Versicherung VVaG dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen – dafür gilt eine Frist von einem Monat nach Zahlung oder Ablehnung der Leistung. Wann die Kündigung wirksam wird, hängt davon ab, wer sie ausspricht.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien kündigen.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugegangen sein – zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Der Zugang muss spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Ablehnung erfolgen.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Ablehnung beim Vertragspartner ankommen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort mit Zugang – er kann aber auch einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wählen. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Ablehnung zugegangen sein.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Pedelec-E-Bike 11-2024