Wer sein Fahrrad bei der MVK Versicherung VVaG versichert, bekommt mitgeführtes Fahrradzubehör und gepäck ersetzt, wenn es während des Gebrauchs durch eine Straftat eines Dritten, einen Unfall mit dem Fahrrad, einen Unfall eines Transportmittels oder durch Feuer zerstört wird – auch Diebstahl aus einem abgeschlossenen Kraftfahrzeug ist abgedeckt, während Vergessen oder Liegenlassen nicht ersetzt wird.
Der Versicherer leistet Entschädigung für mitgeführtes Fahrradzubehör und -gepäck, das während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades zerstört wird. Ursache muss eines der folgenden Ereignisse sein:
- Straftat eines Dritten
- Unfall mit dem versicherten Fahrrad
- Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradgepäck und -zubehör)
- Feuer
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass das Fahrradzubehör und -gepäck auf dem versicherten Fahrrad transportiert wurde oder daran angebracht war. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz, wenn das aufgeführte Fahrradzubehör oder -gepäck aufgrund einer Straftat eines Dritten abhandengekommen ist. Für den Helm sowie die Kleidung besteht zudem Versicherungsschutz für die genannten Gefahren, wenn diese bei der Nutzung des versicherten Fahrrades zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl des Fahrradzubehörs oder -gepäcks aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug.
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf maximal 1.000 Euro begrenzt. Versichert ist der Neuwert. Die Entschädigungsleistung ist je versicherter Sache auf 300 Euro pro Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Zubehör und Gepäck, das du während der Nutzung deines Fahrrades dabeihast, ist gegen bestimmte Ereignisse geschützt – etwa Straftaten Dritter, einen Fahrradunfall, den Unfall eines Transportmittels oder Feuer. Auch Helm und Kleidung sind bei der Fahrradnutzung mitversichert, und ein Diebstahl aus einem abgeschlossenen Fahrzeug ist eingeschlossen. Ersetzt wird zum Neuwert, allerdings höchstens 1.000 Euro pro Versicherungsfall und 300 Euro je einzelner Sache. Verlust durch Vergessen oder Liegenlassen ist nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse sind bei Fahrradzubehör und -gepäck abgedeckt?
Ersetzt werden Schäden durch eine Straftat eines Dritten, einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad, einen Unfall eines Transportmittels sowie durch Feuer. Beim Unfall eines Transportmittels gilt der Schutz nicht für aufgegebenes Fahrradgepäck und -zubehör.
Sind Helm und Kleidung ebenfalls versichert?
Ja, für Helm und Kleidung besteht Versicherungsschutz für die genannten Gefahren, wenn sie bei der Nutzung des versicherten Fahrrades zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ist Diebstahl aus einem Auto mitversichert?
Ja, Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl des Fahrradzubehörs oder -gepäcks aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug.
Wie hoch fällt die Entschädigung aus?
Versichert ist der Neuwert. Pro Versicherungsfall wird höchstens 1.000 Euro erstattet, je versicherter Sache maximal 300 Euro pro Versicherungsfall. Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Pedelec-E-Bike 11-2024